Lizenz- und Nutzungsbedingungen für StepDraw CAD
1. Geltungsbereich, Anbieter, Verkäufer
1.1 Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Software „StepDraw CAD“. Anbieter und Urheber der Software ist der im Impressum genannte Anbieter („Anbieter“). 1.2 Verkäufer der kostenpflichtigen Lizenzen ist Lemon Squeezy LLC (USA) als Wiederverkäufer („Merchant of Record“). Kaufvertrag, Zahlung, Rechnung, Umsatzsteuer, Widerruf, Erstattung und Kündigung von Abonnements richten sich nach den Käuferbedingungen von Lemon Squeezy, die im Bestellvorgang angezeigt werden. 1.3 Kunden sind Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Leistungsumfang
2.1 Free-Version: kostenlos zum Testen. Alle Funktionen zum Erstellen von Zeichnungen; Ausgaben (PDF, PNG, Druck) tragen ein Wasserzeichen „nicht für die Fertigung“, ein DXF-Export ist nicht enthalten. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit oder Pflege der Free-Version besteht nicht. 2.2 Kauflizenz: zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der erworbenen Version einschließlich aller Aktualisierungen, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf erscheinen. Danach können Aktualisierungen optional für jeweils 12 Monate hinzugebucht werden; ohne Verlängerung bleibt die zuletzt bezogene Version unbefristet nutzbar. 2.3 Abonnement (monatlich oder jährlich): Nutzungsrecht für die bezahlte Laufzeit einschließlich aller in dieser Zeit erscheinenden Aktualisierungen. Nach Ende des Abonnements arbeitet die Software als Free-Version weiter; erstellte Projektdateien bleiben nutzbar. 2.4 Die Freischaltung erfolgt mit dem Lizenzschlüssel aus der Kaufbestätigung. Abonnements werden etwa einmal pro Woche online bestätigt und sind ohne Internetverbindung bis zu 30 Tage nutzbar; Kauflizenzen werden einmalig online aktiviert und sind danach ohne Internetverbindung nutzbar. 2.5 Systemvoraussetzungen: Windows 10 oder 11 (64 Bit), mindestens 8 GB Arbeitsspeicher. StepDraw CAD liest STEP-Dateien (ISO 10303) und erzeugt daraus Zeichnungen; die Qualität des Ergebnisses hängt von der Qualität des 3D-Modells ab.
2.6 Offene Beta-Phase und Vorabkauf: StepDraw CAD befindet sich in einer offenen Beta-Phase ohne festes Enddatum; sie endet mit dem Erscheinen der Version 1.0. Während der Beta-Phase erworbene Lizenzen („Vorabkauf“) umfassen den jeweils aktuellen Beta-Stand. Vor dem Kauf wird der Kunde gesondert darauf hingewiesen und bestätigt ausdrücklich, dass (a) die automatische Bemaßung in diesem Stand nicht in jedem Fall vollständig und fehlerfrei ist und Zeichnungen nachgearbeitet werden müssen, (b) Funktionen, Bedienung und Dateiformate sich bis zur Version 1.0 ändern können. Für Verbraucher ist dies eine Vereinbarung über eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an digitale Produkte im Sinne des § 327h BGB; die übrigen Rechte bei Mängeln (Ziffer 5) bleiben unberührt. Die Version 1.0 ist in jeder während der Beta-Phase erworbenen Lizenz ohne Aufpreis enthalten. Bei der Kauflizenz beginnen die 12 Monate Aktualisierungen (Ziffer 2.2) frühestens mit dem Erscheinen der Version 1.0. 2.7 Gründerpreis und Feedback-Rabatt: Während der Beta-Phase gilt für die ersten 20 Käufe ein Gründerpreis von 25 % unter dem regulären Preis – bei Abonnements für das erste Laufjahr bzw. die ersten zwölf Monatsbeiträge, bei der Kauflizenz auf den Kaufpreis. Für verwertbare Rückmeldungen während der Beta-Phase kann der Anbieter nach eigenem Ermessen einen persönlichen Rabattcode über 25 % auf die nächste Verlängerung oder ein späteres Abonnement ausgeben. Der Code ist nicht übertragbar, nicht mit dem Gründerpreis kombinierbar und nicht in Geld auszahlbar; ein Rechtsanspruch auf einen Code besteht nicht.
3. Nutzungsrechte
3.1 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software je Lizenz auf einem Rechner zu nutzen. Er kann die Lizenz jederzeit auf einen anderen eigenen Rechner übertragen, indem er sie in der Software auf dem bisherigen Rechner abmeldet (Hilfe → Lizenz → „Auf diesem Rechner abmelden“) und auf dem neuen Rechner eingibt. Für mehrere Rechner sind entsprechend mehrere Lizenzen erforderlich. 3.2 Mit der Software erstellte Zeichnungen gehören dem Kunden und dürfen ohne Einschränkung verwendet werden; mit der Free-Version erstellte Ausgaben sind nicht für die Fertigung bestimmt. 3.3 Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren oder verändern, soweit das Gesetz (§§ 69d, 69e UrhG) nichts anderes erlaubt, und Lizenzschlüssel nicht an Dritte weitergeben. 3.4 Bestandteile unter Open-Source-Lizenzen (siehe „LIZENZEN_DRITTANBIETER.txt“) unterliegen ihren eigenen Lizenzbedingungen; diese gehen vor.
4. Pflichten des Kunden – Prüfung der Zeichnungen
StepDraw CAD bemaßt automatisch auf Grundlage des 3D-Modells. Wie jede Automatik kann die Software nicht in jedem Fall vollständige und fehlerfreie Ergebnisse liefern. Der Kunde prüft jede Zeichnung vor der Verwendung in Fertigung, Angebot oder Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Normkonformität. Die Software ersetzt nicht die Verantwortung des Konstrukteurs. Während der Beta-Phase (Ziffer 2.6) gilt dies in besonderem Maße.
5. Gewährleistung, Aktualisierungen
5.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), einschließlich der Bereitstellung von Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind. 5.2 Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Bereitstellung; der Anbieter kann nach seiner Wahl nachbessern oder eine neue Version liefern.
6. Haftung
6.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie. 6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 6.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach 6.2 je Schadensfall auf den Betrag der in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung begrenzt; die Haftung für Folgeschäden aus fehlerhaften Zeichnungen, die der Kunde nicht gemäß Ziffer 4 geprüft hat, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Datenschutz
Die Software überträgt keine Konstruktions- oder Zeichnungsdaten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
8. Widerruf und Kündigung
Widerruf und Kündigung erklärt der Kunde gegenüber Lemon Squeezy (siehe Ziffer 1.2 und Widerruf und Kündigung). Abonnements können jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.
9. Streitbeilegung
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entgegenstehen. 10.2 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. 10.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 07.11.2026
